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   LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09   

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LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09 (https://dejure.org/2009,31485)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 29.10.2009 - 6 Sa 338/09 (https://dejure.org/2009,31485)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 6 Sa 338/09 (https://dejure.org/2009,31485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei der vormaligen Deutschen Bundespost; Anwendbarkeit von früheren Vorschriften nach Maßgabe des UTV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei der vormaligen Deutschen Bundespost; Anwendbarkeit von früheren Vorschriften nach Maßgabe des UTV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Sachsen, 07.10.2009 - 3 Sa 732/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09
    Lassen sich diese Fragen nicht zugunsten der Klägerin klären, so ist die Klage insgesamt als unbegründet abzuweisen (zum Vorstehenden vergleiche: Sächs. LAG, Urteil vom 07.10.2009 - 3 Sa 732/08 -).

    Hierzu bedarf es einer über längere Zeit geübten einverständlichen Vertrags- und Zahlungspraxis (vgl. BAG, Urteil vom 28.01.2009 - 4 AZR 904/07 - NZA 2009, 444, 447, m. w. N.; vgl. Sächs. LAG, Urteil vom 07.10.2009 - 3 Sa 732/08 -).

    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung der 3. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 07.10.2009 - 3 Sa 732/08 - an, welche zutreffend ausgeführt hat:.

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09
    Vorstehendes gilt auch für die hier relevante Geltendmachung, denn jedes Recht kann nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden (BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 - zitiert nach JURIS).

    Es müssen besondere Verhaltensweisen des Berechtigten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechtes als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 27.1.2000 - 8 AZR 106/99 - BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 -, sämtlich zitiert nach JURIS).

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - zitiert nach JURIS).

    Es müssen besondere Verhaltensweisen des Berechtigten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechtes als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 27.1.2000 - 8 AZR 106/99 - BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 -, sämtlich zitiert nach JURIS).

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07

    Tarifauslegung - Absenkung der Vergütung

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09
    Hinsichtlich dieses Tarifvertrages hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 28.11.2007 (- 6 AZR 390/07 - ZTR 2008, 445) jedoch ausdrücklich ausgeführt, dass dieser Tarifvertrag nur Regelungen enthält, wie sie in Sanierungs- und Rationalisierungsschutztarifverträgen üblich sind und dass ein Arbeitnehmer, der eine dynamische Verweisung auf die Tarifverträge seines Arbeitgebers vereinbart, mit solchen Regelungen rechnen müsse.
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09
    Jeder Arbeitnehmer, der zu dieser Zeit dort eingestellt wurde, hegte die berechtigte Erwartung, dass seine Arbeitgeberin alle für sie geltenden Tarifverträge unabhängig von seiner etwaigen Gewerkschaftszugehörigkeit auf ihn anwenden würde, sofern die Tarifverträge vom persönlichen Geltungsbereich her für ihn einschlägig waren (so BAG, Urteil vom 24.09.2008 - 6 AZR 76/07 - NZA 2009, 154, 156, m. w. N.).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09
    Und nur unter dieser Voraussetzung konnte sich für ihn ein durch den Wegfall seiner Tarifgebundenheit auflösend bedingtes Interesse ergeben, die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer mit den tarifgebundenen gleichzustellen, d. h. sie vertragsrechtlich so zu stellen, wie ein tarifgebundener Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 1 TVG tarifrechtlich steht (vgl. BAG, Urteil vom 22.10.2008 - 4 AZR 793/07 - NZA 2009, 323, 324 f., m. w. N.).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09
    Es müssen besondere Verhaltensweisen des Berechtigten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechtes als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 27.1.2000 - 8 AZR 106/99 - BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 -, sämtlich zitiert nach JURIS).
  • BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 100/02

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Übergangsgeld

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09
    Es kann aber Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten und somit für die Auslegung von Bedeutung sein (vgl. BAG, Urteil vom 29.07.2003 - 9 AZR 100/02 - NZA 2003, 1276 , m. w. N.).
  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Arbeitsvertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.2005 - 4 AZR 292/04 - NZA 2006, 281 , m. w. N.).
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 338/09
    Weder die widerspruchslose Weiterarbeit der Klägerin ab dem 01.09.2007 bei der Beklagten zu 1. noch die widerspruchslose Weiterarbeit ab 01.12.2008 bei der Beklagten zu 2. begründen eine Verwirkung des Klagerechts (BAG, Urteil vom 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06 -, zitiert nach JURIS).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 835/09

    Feststellungsinteresse - Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - fehlende

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2009 - 6 Sa 338/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klagen als unzulässig zurückgewiesen werden.
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